Zeit für Zusammenhalt, Zeit für Oberberg
Familie & Demografie
Die Familie bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, ist die Keimzelle der Gesellschaft. Sie wird gem.
Art. 6 Abs. 1 GG vom Staat geschützt und muss gefördert werden. Eines der wichtigsten Ziele der AfD-
Familienpolitik ist es deshalb, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Beziehungen und Familien
sich gut entwickeln und Belastungen gut verkraftet werden können.
Starke Familien für eine starke Gesellschaft
Familien sollen ein sicherer Hafen sein und müssen wieder wirtschaftlich und sozial im Mittelpunkt der
Gesellschaft stehen. Der Staat darf nicht in die Familien hineinregieren, sondern muss für gute und
gesunde Rahmenbedingungen sorgen.
Wir fordern:
• Kinderrechte sollen nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden, da Kinder bereits Träger aller
Grundrechte sind. Letztlich stellen „Kinderrechte“ auch Durchgriffsrechte des Staates gegen die
Erziehungsrechte der Eltern dar. Genau davor soll das Grundgesetz jedoch schützen.
• Kinder sollen in der Schule zu Ehe, Partnerschaft und Familienzusammenhalt unterrichtet
werden, um später stabile Familien gründen zu können.
• Der generationenübergreifende Zusammenhalt mit Großeltern und Urgroßeltern soll gefördert
werden.
Demografische Wende für Deutschlands Zukunft
Die AfD wird kinderfeindlichen Faktoren (Kinderwunsch wird zugunsten von Einkommen, Karriere oder
Selbstverwirklichung) mit einem positiven Familienbild und einer aktivierenden Familienpolitik
begegnen. Durch kinderbezogene Mehrkosten für Wohnraum, Versorgung und Ausbildung werden
gerade Familien der mittleren Einkommensschicht dadurch massiv belastet, so dass deren Geburtenrate
erschreckend gering ist.
Wir fordern:
• Zur Herstellung der Lastengerechtigkeit soll bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung von
20.000€ an Rentenbeiträgen oder eine entsprechende Freistellung von künftigen Zahlungen
erfolgen
• Mit einem Betreuungsgehalt bis zum 3. Geburtstag sollen Eltern echte Wahlfreiheit zwischen
Fremd-.- und Selbstbetreuung erhalten. Das Betreuungsgehalt für Eltern bzw. Großeltern soll
etwa dem durchschnittlichen Nettolohn vor Geburt des ersten Kindes entsprechen.
• Mit dem steuerlichen Familiensplitting und einer Anhebung des Kinderfreibetrages sollen
insbesondere Familien mit mittleren Einkommen entlastet werden
• MwSt. für Artikel des Kinderbedarfs soll auf 7% reduziert werden.
• Junge Paar erhalten für Erstanschaffungen bei Familiengründung unter bestimmten
Voraussetzungen einen Ehe-Start-Kredit. Mit jedem Kind wird ein Teil des Kredites erlassen
• BaföG-Empfängern soll bei einer Geburt während der Ausbildung bzw. während des Studiums die
Rückzahlung nach erfolgreichem Abschluss erlassen werden.
• Für Studenten mit Kindern soll die Regelstudienzeit auf Antrag um bis zu 6 Semestern verlängert
werden.
Willkommenskultur für Kinder
Aus Sicht der AfD sind die Regelungen der § 218 ff. StGB ausgewogen und bedürfen keiner Änderung,
lediglich einer konsequenten Umsetzung. Insbesondere ist vor der Abtreibung eine rechtskonforme
Beratung lt. § 219 StGB erforderlich.
Wir fordern:
• Mütter eine umfangreiche Unterstützung in der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten,
insbesondere in schwierigen Lebenslagen
• Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben
• Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des
Kindes gezeigt werden, damit diese sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind.
• Wir wollen die Möglichkeit der anonymen bzw. vertraulichen Geburt weiter ausbauen und
stärken (Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen und Adoptionen erleichtern.
• Wir lehnen jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen
forciert oder verharmlost werden
• Wir lehnen alle Bestrebungen ab, Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären
• Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel. Dies lehnen wir ab.
Die zwei Geschlechter sind eine biologische Tatsache
Wir fordern:
• Es darf keine Indoktrination von Kindern und Jugendlichen durch Trans-Kult, Frühsexualisierung
und Gender-Ideologie geben. Jede staatliche Förderung dafür muss eingestellt werden.
• Die Behandlung hinsichtlich einer Geschlechtsumwandlung darf nur unter strenger ärztlicher
Betreuung und erst ab Volljährigkeit stattfinden. Zuvor müssen psychologische
Beratungsgespräche erfolgen.
• Die Verwendung von Pubertätsblockern zur Einleitung einer Geschlechtsumwandlung muss
verboten werden.
• Die Benennun g der Wirklichkeit darf nicht strafbewehrt sein. Jeder hat das Recht, sich auf
wisschenschaftliche Tatsachen zu berufen.
• Das Selbstbestimmungsgesetz ist vollumfänglich zurückzunehmen.
Verantwortungsvolle Kinderbetreuung
Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ versucht, die Kinder in Bezug auf ihre sexuelle Identität zu
verunsichern und Geschlechterrollen aufzulösen. Die werden dadurch massiv in ihrer Entwicklung
gestört.
Wir fordern:
• Kitas und Schulen sind von Angst und Hysterie freizuhalten; den Kindern ist eine positive
Lebenseinstellung zu vermitteln.
• Krippen und Kitas sind ausreichend und qualifiziert zu besetzen. Der bestehende
Fachkräftemangel kann vor allem durch das von uns geforderte Betreuungsgehalt reduziert
werden, das die Nachfrage nach Kita-Plätzen deutlich senken wird.
• Zur besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund muss Deutsch als
verpflichtende Sprache in Kitas durchgesetzt werden. In den Ländern sind entsprechende
Fachaufsichten einzurichten.
• Betriebskindergärten sind stärker als bisher zu fördern
Trennungsfolgen mindern
Leider leistet das aktuelle Sorge- und Unterhaltsrecht einer Verhärtung des Trennungskonflikts massiv
Vorschub.
Wir fordern:
• Vor Familiengerichtsverfahren soll Mediation verpflichtend sein, die das Kindeswohl in den
Vordergrund stellt und bei Verweigerung zeitnah wirksame Sanktionen vorsieht.
• Nach der Trennung sollten Kindern möglichst abwechselnd bei beiden Eltern leben und den
Alltag mit beiden Eltern teilen, unter der Voraussetzung, dass sich die Eltern einig sind und im
gleichen Schulbezirk wohnen
• Beim Wechselmodell muss das Existenzminimum von Eltern und Kindern in beiden Haushalten
gesichert werden
• Unbewiesene Behauptungen dürfen nicht zu einem Kontaktabbruch führen, der dann Tatsachen
für eine Entfremdung schafft.
• Eine Umgangsverweigerung muss zeitnah und wirkungsvoll sanktioniert werden. Bei
Wiederholungsfällen muss das Sorgerecht in Frage gestellt werden.
Inobhutnahme einheitlich regeln und Familien schützen
Wir fordern:
• Einheitliche Kriterien auf Bundes- und Länderebene
• Anforderungen an Gutachten und Gutachter müssen klar und einheitlich definiert und durch ein
Zulassungsverfahren sichergestellt werden
• Kompetente Familienmitglieder – z.B. Großeltern – sind der Übergabe an Pflegefamilien oder
stationäre Einrichtungen immer vorzuziehen.
Wir haben hier nur auszugsweise Punkte aufgeführt. Die vollständigen Ausführungen und wie wir diese
umsetzen wollen, entnehmen Sie bitte unserem Programm für die Wahl zum 21. Bundestag
Hinterlasse einen Kommentar