Von vielen (besorgten) Bürgern werden wir dieser Tage auf den Wahlabend am 14. Mai dahingehend angesprochen, ob denn sichergestellt sei, dass die Wahlzettel immer korrekt ausgezählt würden.

Dieser Thematik nehmen wir uns hiermit an und weisen auf Ihr Recht hin, an der Auszählung in Ihrem Wahllokal teilnehmen zu dürfen.

Unregelmäßigkeiten, die Ihnen auffallen, melden Sie bitte an
wahlbeobachter@afd.nrw

Schon als die AfD in 2013 zum ersten Mal bei einer Wahl antrat, wurden „irrtümlich“ Stimmen falsch ausgezählt. Zum Beispiel in Stadtkyll in der Eifel, wo die AfD eigentlich mindestens 16 Stimmen erhielt, ihr aber tatsächlich nur 2 Stimmen zugerechnet wurden. 15 Stimmen schob man der „Partei der Vernunft“ zu.

Erst nach dem Einspruch eines Bürgers wurde neu ausgezählt und der „Irrtum“ festgestellt. Der Wahlleiter teilte zudem mit, im Wahlvorstand hätten „erfahrene Kommunalpolitiker“ gesessen.

Wenn wir also dazu aufrufen, das demokratische Recht der Wahlbeobachtung zu nutzen, dann hat das seine Gründe.

In diesem Fall gleich 14 davon…

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