Verpackungssteuer im Gummersbach verhindert!

Durch die  gemeinsame Abstimmung von CDU, FDP und AfD ist diese weitere Steuerbelastung abgewendet worden.

Am 6. Februar 2025 stand im Gummersbacher Stadtrat erneut die Diskussion über die Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen auf der Tagesordnung. Bereits Ende 2023 war ein ähnlicher Vorstoß gescheitert, und auch diesmal konnte der Vorschlag keine Mehrheit finden. Die AfD-Fraktion, gemeinsam mit CDU und FDP, lehnte die Einführung dieser Steuer entschieden ab. Somit wurde nun zum zweiten mal die Verpackungssteuer in Gummersbach mit den gemeinsamen Stimmen von AfD, CDU und FDP verhindert.

Die AfD-Fraktion begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine solche Steuer weder ökologisch zielführend noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Statt die Bürger und lokalen Unternehmen mit zusätzlichen Abgaben zu belasten, setzen wir auf Aufklärung und freiwillige Maßnahmen zur Müllreduktion.

Es ist erfreulich zu sehen, dass der Stadtrat unserer Argumentation gefolgt ist und die Einführung einer weiteren, unnötigen Steuer verhindert hat. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Bürger und der lokalen Wirtschaft im Vordergrund stehen und ideologisch motivierte Belastungen vermieden werden.

Mehr zu dem Thema: Andreas Bleck: Kommunalen Verpackungssteuern einen Riegel vorschieben – AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

AfD gegen die weitere Einführung kommunaler Steuern

Als AfD sprechen wir uns generell gegen die weitere Einführung kommunaler Steuern aus, die zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Bürger und Unternehmen führen. Solche Steuern schaffen nicht nur einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen, sondern erhöhen auch den bürokratischen Aufwand für Betriebe erheblich. Unternehmen sehen sich mit einer Vielzahl von Vorschriften und Meldepflichten konfrontiert, die ihre Ressourcen binden und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern.

Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die kommunale Verpackungssteuer der Stadt Tübingen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar deren Rechtmäßigkeit bestätigt, jedoch hat eine Studie der Universität Tübingen ergeben, dass diese Steuer die Abfallmenge nicht messbar reduziert hat. Zudem stellt sie für die Inverkehrbringer eine Doppelbelastung dar, da bereits der Einwegkunststofffonds existiert, der ähnliche Ziele verfolgt. Die AfD-Fraktion im Bundestag fordert daher, der Einführung von kommunalen Verpackungssteuern einen Riegel vorzuschieben, um einen abfallrechtlichen und steuerrechtlichen Flickenteppich zu vermeiden.

Für ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuersystem

Wir setzen uns für ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuersystem ein, das die Bürger und Unternehmen entlastet, anstatt sie mit immer neuen Abgaben zu belasten. Eine übermäßige Bürokratisierung schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern auch dem Vertrauen der Bürger in die Politik. Deshalb plädieren wir für den Abbau unnötiger Vorschriften und eine Konzentration auf das Wesentliche.

In diesem Sinne werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass kommunale Entscheidungen im Interesse der Bürger und der lokalen Wirtschaft getroffen werden. Ideologisch motivierte Steuerinitiativen lehnen wir ab und setzen stattdessen auf pragmatische Lösungen, die tatsächlich einen Mehrwert für unsere Gesellschaft bieten.