Die Staatsanwaltschaft Essen führt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Die Ermittlungen basieren offenbar allein auf veralteten Presseberichten. Der Vorwurf lautet: Im Landtagswahlkampf 2017 soll es Unterstützungsleistungen der schweizerischen Goal AG zugunsten des damaligen Direktkandidaten Guido Reil gegeben haben, die die AfD als Spende im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 hätte angeben müssen.
Diese Vorwürfe sind falsch. Sie wurden daher bereits zum Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 2 K 171.19) gemacht. Die AfD hatte von diesen Unterstützungsleistungen der Goal AG, bei denen es sich rechtlich noch nicht einmal um Spenden handelt, keine Kenntnis. Wegen dieser unerwünschten Unterstützung wurde die Goal AG zudem schon im August 2017 vom Landesverband NRW abgemahnt. Daraufhin gab die Goal AG eine Unterlassungserklärung ab. Jede Zurechnung dieser Leistungen zur AfD scheidet daher aus.
Damit steht fest, dass die AfD keine unrechtmäßigen Leistungen angenommen und auch nicht gegen Vorschriften des Parteiengesetzes verstoßen hat. Im Übrigen wurde im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 sogar ausdrücklich auf diese Umstände verwiesen (BT-Drs. 19/7000, S. 243). Der Vorwurf eines falschen Rechenschaftsberichts entbehrt auch deshalb jeder Grundlage. Das wurde der Staatsanwaltschaft Essen schon im März 2019 schriftlich mitgeteilt, was diese aber nicht von ihrer heutigen Maßnahme abgehalten hat. Die AfD bewertet diese „präventive Ausforschung Dritter“ daher als rechtswidrigen, weil unverhältnismäßigen Eingriff in den politischen Wettbewerb und wird vollumfänglich juristisch dagegen vorgehen.