Dortmunds Oberbürgermeister Sierau erlitt vor Gericht eine herbe Niederlage gegen den Zeitungsverlag Lensing-Wolff. Dieser hatte der Stadt Dortmund vorgeworfen, mit ihrem Medienportal „dortmund.de“ gegen den Verfassungsgrundsatz der Staatsfreiheit der Presse zu verstoßen. Das Verlagshaus sah in dem Medienportal der Stadt eine unzulässige Einmischung der öffentlichen Hand in die Pressefreiheit. Unter dem Deckmantel einer vermeintlich journalistischen Tätigkeit würde die Stadt Werbung in eigener Sache betreiben und dadurch private Presseunternehmen benachteiligen.

Das Landgericht Dortmund gab dem klägerischen Begehren vollumfänglich recht und untersagte der Stadt Dortmund zukünftig diese vom Steuerzahler finanzierte Form der „Stadtpropaganda“, die letztlich nur den Stadteliten dient und kritische Berichterstattung zurückdrängt. Den Oberbürgermeister wird es nicht erfreuen, dass seine „Hofberichterstattung“, die zudem einen Nachteil gegen politische Mitbewerber darstellte, nun gerichtlich zurückgestutzt wird.

Matthias Helferich, stellvertretender AfD-Landessprecher, zeigte sich erfreut und erklärte hierzu:

„Die AfD wurde genau aufgrund dieser Übergriffigkeit politischer Eliten gegründet und wird im Herbst 2020 gegen diese Form der Steuergeldverschwendung durch städtische Sonnenkönige antreten.“

Das Urteil gilt als richtungsweisend, da es Auswirkungen auf zahlreiche städtische Medienportale haben wird, die auf Steuerzahlerkosten den freien Medienmarkt verfälschen. Die AfD wird sich zur nordrhein-westfälischen Kommunalwahl 2020 gegen eine schleichende Mediendominanz städtischer Kommunikationsportale und für die Pressefreiheit engagieren.