Wenn ein Familienmitglied positiv auf Corona getestet wird, muss die gesamte Familie oder Wohngemeinschaft für 14 Tage lang zu Hause bleiben und in Quarantäne gehen. Das bedeutet auch, dass sich die Patienten innerhalb der Familie isolieren sollen – ansonsten können schwere Strafen drohen.
 
Seit Monaten verschicken Gesundheitsämter Schreiben, in denen sie infizierte Personen dazu auffordern, sich räumlich und zeitlich von anderen Mitgliedern des Haushalts zu trennen, Kontakte zu beschränken und Maske zu tragen. Grundlage: Das Infektionsschutzgesetz.
 
Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann bestraft werden: Mit Zwangsgeldern oder sogar einer sogenannten „zwangsweisen Absonderung“, also Einweisung in ein Krankenhaus oder eine andere abgeschlossene Einrichtung.
 
In der Praxis seien solch drastische Maßnahmen lt. den Gesundheitsämtern zwar nicht zu befürchten, trotzdem stimmt es mehr als bedenklich, dass Betroffene derart eingeschüchtert und gegen ihren Willen „abgesondert“ werden dürfen. Ablehnend äußern sich auch Initiativen und Organisationen für Betroffene:
 
»Die harsch formulierten Briefe, die zum Teil immer noch verschickt werden, verunsichern Eltern unnötig«, sagt Ekin Deligöz, Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes. »Nur wenige Familien haben überhaupt die Möglichkeit, ein Familienmitglied räumlich getrennt von den anderen zu betreuen.« Ein vierjähriges Kind beispielsweise sei zudem unmöglich im eigenen Haushalt zu isolieren.
 
Auch die im Sommer neu gegründete Initiative »Familien in der Krise« mahnt: Die Empfehlungen des RKI und das Infektionsschutzgesetz müssten dringend an die Bedürfnisse von Kindern und Familien angepasst werden.
 
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