Düsseldorf, 20.01.17. Und zwar wie geplant am Sonntag, den 29. Januar im Congress Centrum Oberhausen. Angesichts der heute mitgeteilten nachträglichen Weigerung des Hallenbetrei­bers der „Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH“, den abgeschlossenen Mietvertrag einzuhalten, wird am Montag das zuständige Gericht angeru­fen.

Als Grund für die Weigerung führt Geschäftsführer Hartmut Schmidt in seiner heutigen Mail lediglich aus: „Der Hauptausschuss der Stadt Oberhausen hat entschieden, dass die Geschäftsführung des Congress Centrum Oberhausen angewiesen wird, keinen Vertrag mit der Alternative für Deutsch­land abzuschließen. Dem werde ich nachkommen.“ Allerdings verhält es sich so, dass tatsächlich der Mietvertrag bereits abgeschlossen ist, die Stadt Oberhausen also den Hallenbetreiber zum Ver­tragsbruch zwingen will.

Falsch ist die von mehreren Medien verbreitete Behauptung, die Landesgeschäftsstelle habe das Congress Centrum unter Vorspiegelung falscher Tatsachen angemietet, indem sie sich am Telefon nicht zu erkennen gegeben habe. Sowohl während der mehrfachen Telefonate als auch in der schriftlichen Terminanfrage vom 02.01.17 war völlig klar, dass die AfD NRW die Anfrage stellte. Im weiteren ist der Abschluss des Vertrags sowohl mündlich als auch per Email bestätigt worden, zu­dem fanden persönliche Ortstermine des Landesgeschäftsführers mit dem Hallenbetreiber zur De­tailplanung der Veranstaltung statt.

So dürfte auch dieser kindische Versuch der politischen Konkurrenz, die AfD willkürlich und rechts-widrig zu diskriminieren, nur zu einer weiteren, völlig überflüssigen Belastung der Justiz führen.

 


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