Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

während in den meisten nordrhein-westfälischen Kommunen Corona-Bußgelder in den allgemeinen Haushalt fließen, hat sich die Stadt Bonn für einen anderen Weg entschieden: Kultureinrichtungen können diese Gelder beantragen.

Die Bußgelder sollen Corona-Geschädigten zugutekommen. Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hat deshalb beschlossen, der lokalen Kulturszene mindestens 115.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Lokale private Einrichtungen des kulturellen Bereichs, wie Theater, Museen oder Kulturzentren, können diese Hilfe beantragen. Bonn bietet aus Sicht der AfD-Fraktion mit diesem Vorgehen ein überzeugendes und nachahmenswertes Vorbild für den Umgang einer Kommune mit Einnahmen aus Corona-Bußgeldern.

 

Die AfD-Fraktion beantragt vor diesem Hintergrund:

„Der Rat ermächtigt die Verwaltung zur Einrichtung eines Solidaritätsfonds zur Unterstützung von solchen Unternehmen, die aufgrund des zweiten Lockdowns schließen mussten (z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Friseure, Nagelstudios, Fitnessstudios usw.), sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Die  Höhe dieses Fonds ist abhängig von den wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung eingenommenen Bußgeldern. Antragsberichtigt sind die Unternehmen, die gemäß § 11 Coronaschutzverordnung NRW (vom 14. Dezember 2020) schließen mussten. Die Antragsfrist bestimmt die Verwaltung. Der Zuschuss an die Unternehmen wird in Form einer Einmalzahlung bewilligt, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist nicht erforderlich.“