Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wer noch keine Rundfunkgebühren zahlt, erhält in der Regel ein Schreiben der Rundfunkanstalten. Zunächst handelt es sich dabei meist um eine reine Datenabfrage, um zu ermitteln, ob die jeweilige Person bereits gemeldet ist. Wer dieses und ähnliche Schreiben ignoriert, erhält einen sogenannten Beitragsbescheid. In diesem steht die genaue Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrags; zudem handelt es sich hierbei um eine konkrete Zahlungsaufforderung. Wer nun keinen Widerspruch einlegt oder weiterhin nicht reagiert, muss nach spätestens einem Monat damit rechnen, dass die Rundfunkanstalten ihre Forderung aktiv eintreiben – denn ab diesem Zeitpunkt ist der Bescheid “bestandskräftig”. Die Anstalten sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Beitrage einzufordern. Daher werden bei Bedarf auch Mittel wie Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckungen genutzt.

 

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Zu wie vielen Zwangsvollstreckungsverfahren ist es in Wiehl in den Jahren 2019 und 2020 gegen zahlungssäumige Personen wegen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrags gekommen?
  2. Welcher jährliche Kosten- und Personalaufwand besteht für die Stadt im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag?
  3. Welche Aufwandsentschädigung für Amtshilfe pro Zwangsvollstreckungsfall wird der Stadt von Seiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks i.d.R. erstattet?
  4. Besteht für die Stadt die Möglichkeit, Amtshilfe für Vollstreckungsersuche des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzulehnen? Falls ja: Aus welchen Gründen und wie oft wurden solche Ersuche in den Jahren 2019 und 2020 verweigert?