Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
immer wieder wird in der Öffentlichkeit eine kontroverse Diskussion über die Vergabe von Aufträgen an externe Berater durch die Politik geführt, zumal weil häufig dieselben Namen von Firmen und Kanzleien mit Aufträgen bedacht werden. In der aktuellen angespannten finanziellen Lage unserer Stadt und der derzeit nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie stellt die Beauftragung von externen Beratern durch den öffentlichen Sektor ein übergeordnetes Interesse dar.
Wir fragen daher die Verwaltung:
- Welche finanziellen Mittel wurden in den Jahren von 2015 bis 2020 für sogenannte Beraterverträge oder Honorarverträge (z.B. EDV-Gebäudeausstattung, Baugutachten, juristische Stellungnahmen usw.) bereitgestellt bzw. verausgabt?
- Welche Ausgaben sind im Haushaltsjahr 2021 für sogenannte Beraterverträge geplant?
- Welche Ausgaben sind im Haushaltsjahr 2021 für sogenannte Dienstleistungen geplant?
- Plant die Verwaltung eine Einsparung oder Verringerung von Ausgaben für externe Dienstleister und Berater (z.B. durch Nutzung der vorhandenen Humanressourcen und der Expertise in der Verwaltung)?