Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

um eine Insolvenzwelle bei Unternehmen zu vermeiden, wurde die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei pandemiebedingter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgesetzt und mehrfach verlängert – zuletzt nur bei Überschuldung und letztmals bis zum 30. April 2021 und bei rechtzeitiger, nicht offensichtlich aussichtsloser Beantragung von Unterstützung. Auf eine weitere Verlängerung konnte sich die Bundesregierung nicht einigen. Folglich gilt seit Montag, den 3. Mai 2021 die volle Insolvenzantragspflicht und damit das alte Insolvenzrecht in Deutschland. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.

 

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Wie viele Unternehmensinsolvenzen sind der Verwaltung seit dem 3. Mai 2021 bekannt geworden? Wie viele dieser Insolvenzen sind nach Kenntnis der Verwaltung auf den SARS-Cov-2 Virus und die damit verbundene Pandemie zurückzuführen?
  2. Wie hat sich 2021 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Quartalen)
  3. Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Verwaltung von diesen Unternehmensinsolvenzen indirekt betroffen?
  4. Welche Branche ist nach Kenntnis der Verwaltung seit dem 3. Mai 2021 am stärksten von Insolvenzen betroffen?
  5. Wie hat sich 2021 die Zahl der Privatinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Quartalen)
  6. Wie wird sich nach Ansicht der Verwaltung die Anzahl der Arbeitslosen bis zum Ende des dritten Quartals 2021 entwickeln?
  7. Wie wird sich nach Ansicht der Verwaltung die Einnahmen durch die Gewerbesteuer im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr verändern? (Bitte aufschlüsseln nach Quartalen und Prognosen für das Restjahr 2021)