Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in Niederkassel bei Bonn hat das Ordnungsamt die Möglichkeit, bei geringfügigen Verstößen sogenannte „Null-Euro-Knöllchen“ auszustellen. Damit möchte die Stadt den Autofahrern an Stelle eines Verwarngeldes eine freundliche Ermahnung zukommen lassen. „Glück gehabt!“ heißt es demnach auf dem Zettel, den Verkehrssünder dann hinter dem Scheibenwischer vorfinden.

Auf einem sogenannten Knöllchen der Stadt Niederkassel heißt es stattdessen:

Sie haben Ihr Fahrzeug nicht entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgestellt. Wir hoffen, dass Sie zukünftig die Regelung der StVO einhalten und damit ein Verwarnungsgeld vermeiden. Weiterhin gute Fahrt und stets einen ordnungsgemäßen Parkplatz!

Was als geringfügiger Verstoß gewertet wird, liegt im Ermessen der Ordnungsamts-Mitarbeiter. Eine Abteilungsleiterin des Ordnungsamts der Stadt Niederkassel nannte als Beispiele kleinere Parkverstöße wie ein Auto, das nicht komplett in der Parkbucht steht oder entgegen der Fahrtrichtung geparkt hat.

Die Verwaltung der Stadt Niederkassel erhofft sich von der „kostenfreien Knolle“ ein besseres Verhältnis zwischen Ordnungsamt und Autofahrern.

 

Die AfD-Fraktion beantragt vor diesem Hintergrund:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, inwieweit ein sogenanntes „Null-Euro-Knöllchen“ auch in Wiehl eingeführt werden kann. Sofern dem keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen, soll das Ordnungsamt die Möglichkeit erhalten, bei geringfügigen Verstößen eine „kostenfreie Knolle“ ausstellen zu können.