Vereinte Nationen (UNO) – Global Compact for Migration vom 01.11.2018
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.
Begründung
Es grüßt Sie herzlich,
der Vorstand
Der Pakt ist nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.
Die Bundesregierung soll stattdessen den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung unterstützen, dass nämlich kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung.
Zwar wird in dem Dokument zum globalen Migrationspakt einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, andererseits wird mehr als 50-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt. Wenn aber der Eindruck der Verbindlichkeit erweckt wird, fördert man eine Erwartungshaltung bei Migrationswilligen und befeuert damit die Migration an sich.
Besonders kritisch ist, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatliche Leistungen bekommen sollen, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was wohl bedeuten würde, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten. Damit würde der Handlungsspielraum der Bundesländer in der Asyl- und Migrationspolitik, die zum Teil vorrangig Sachleistungen für Migranten vorsehen, noch weiter eingeschränkt.