Energiepolitik im NRW-Koalitionsvertrag:
Widersprüchliches mit richtigen Ansätzen
Schon seit langem fordert die AfD eine umgehende Beendigung der EEG-Zwangsubventionierung und begrüßt daher ausdrücklich das geplante Ende der Privilegierung der Netzeinspeisung für Neuanlagen. In Verbindung mit der Versorgungsgarantie-Forderung wären Neuanlagen der Windkraft und Photovoltaik nicht mehr ohne eine massive Erhöhung der staatlichen Subventionierung zu betreiben. Da der Wind weht, wann er will und die Sonne nachts nicht scheint, lässt sich die Versorgungsgarantie nur darstellen, wenn der Anlagenbetreiber Strom zuzukauft. Inwieweit eine Beendigung der Subventionierung von Neuanlagen unter diesen Umständen durch die CDU-FDP-Koalition umgesetzt werden kann, ist allerdings mehr als zweifelhaft.
Symptombekämpfung der Zufallsstromerzeugung wie Smart Grids oder Demand Side Management, die auf eine Bevormundung der Stromverbraucher hinsichtlich des Zeitpunkts ihres Stromverbrauchs hinauslaufen, lehnt die AfD selbstverständlich ab. Da der Koalitionsvertrag diese unterstützt, ist damit zu rechnen, dass die geplanten obigen Maßnahmen nicht konsequent umgesetzt werden. Die Absicht, die Subventionierung durch Umstellung auf das Ausschreibeverfahren zu erleichtern, lässt stattdessen befürchten, dass die Koalition weiterhin massiv das Geld der Bürger zur Zwangssubventionierung ausgeben möchte.
Der fehlende Mut, die Energiewende auch offiziell als großen Irrweg einzugestehen zeigt sich symptomatisch am Beispiel der Windkraft. Diese zerstört maßgeblich unsere Kulturlandschaft und die Lebensqualität der Bürger. Neuanlagen bewegen sich in der 200-Meter-und-mehr-Größenordnung. Die geplante Abstandsregelung von 1.500 m zu geschlossener Bebauung ist zwar ein kleiner Fortschritt, bedeutet aber lediglich 7,5H und ist deutlich geringer als die diesbezüglichen Vorgaben zum Beispiel in Bayern. Die AfD fordert eine Angleichung an die die bayerische 10H-Regelung. Zudem muss diese, anders als im Koalitionsvertrag festgelegt, selbstverständlich zu jeglicher Wohnbebauung gelten, also auch zu Einzelgehöften.
Die Beendigung der Ausweisung von Windvorrangzonen im Landesentwicklungsplan ist zu begrüßen. Diese Vorrangszonen dienen lediglich dem Zweck, den lokalen Widerstand gegen die Errichtung von Windkraftanlagen zu brechen. Das geplante Repowering von Altanlagen hingegen lehnt die AfD ab. Die dabei neu errichteten Anlagen werden deutlich größer als die bisherigen Anlagen und konterkarieren eklatant die geplante Abstandsregelung.
Das Bekenntnis zur energetischen Gebäudesanierung zeigt weiterhin grüne Verbotspolitik. Zwangssanierungen über die Energieeinsparverordnung (EnEV) rechnen sich wirtschaftlich in der Regel nicht. Realpolitisch richtig hingegen ist das auch aus AfD-Sicht begrüßenswerte Bekenntnis zu Baunkohle, Steinkohle und Erdgas, die auf absehbare Zeit für unsere Stromversorgung unverzichtbar bleiben werden.
Insgesamt zeigt der Koalitionsvertrag einige richtige Korrekturen an der den technisch-physikalischen Fakten widersprechenden grün-ideologischen Energiepolitik. Er ist dennoch unausgegoren und widersprüchlich. Der Mut zu einer konsequenten Rückabwicklung der katastrophalen Merkel’schen Energiewende fehlt.