Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz die Beobachtung der AfD
Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall beobachten. Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln. Außerdem wurde dem Bundesamt [...]