Düsseldorf, 24.01.17. Der heute um 11.24 Uhr eingegangene Beschluss des Landgerichts Duisburg gibt dem Antrag der AfD NRW voll umfänglich Recht: Der Landesparteitag kann wie vereinbart am kommenden Sonntag in Oberhausen stattfinden.
Zur Begründung führen die Richter aus: „Zwischen den Parteien ist mündlich ein Mietvertrag zustande gekommen, da der Antragsteller das Angebot der Antragsgegnerin vom 05.01.2017 am 06.01.2017 angenommen hat. Zur Wirksamkeit des Mietvertrags bedarf es vorliegend nicht der Schriftform.“ Und für den Rat der Stadt Oberhausen gibt es noch ein wenig Nachhilfe in Sachen Demokratie gratis dazu: „Alle nicht verbotenen Parteien haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen. Dies gilt erst recht, nachdem bereits ein Mietvertrag wirksam zustande gekommen ist.“
Nicht nur die Bürger Oberhausens dürfte interessieren, dass der Versuch des Stadtrats, die AfD auszusperren, zwar von vornherein umsonst, aber ganz und gar nicht kostenlos ist. Da das Gericht den Streitwert mit 13.000 Euro beziffert, dürften die Steuerzahler nun für ca. 1.400 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen. Aber das sind angesichts der rund 1,9 Milliarden Euro bzw. rund 9.000 Euro pro Einwohner höchst verschuldeten Stadt unseres Bundeslandes ja nur die berühmten Peanuts.
Die Erdnusszähler der AfD NRW behalten sich dennoch vor, den Rat der Stadt wegen Untreue anzuzeigen, da er aus rein populistischen Gründen einen völlig aussichtslosen Rechtsstreit anzettelte; über eine Strafanzeige diskutiert der Landesvorstand der Partei im Rahmen seiner morgigen Vorstandssitzung. Vollkommen indiskutabel ist dagegen der heute in der „Westfalenpost [1] http://www.wp.de/staedte/oberhausen/afd-fragte-stadthalle-viel-frueher-an-als-bisher-bekannt-id209373887.html
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