Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Jahre 1994 führte die Stadt Wiehl nicht ganz freiwillig eine Zweitwohnungssteuer ein. Hintergrund waren die damaligen erheblichen Haushaltsprobleme, die die Stadt dazu zwangen, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Der entsprechende ministerielle Runderlass sah eine Zweitwohnungssteuer als Konsolidierungsmöglichkeit vor. Im Jahre 2008 folgte der Rat der Stadt Wiehl der Empfehlung der Verwaltung und schaffte die örtliche Aufwandsteuer wieder ab. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Stadt Wiehl ein Zeichen gegen die allseits beklagte Regelungsdichte setzen wollte und die Bürokratie in dem Zusammenhang beseitigt würde. Im Jahr 2022 sieht die Haushaltslage der Stadt Wiehl angespannt aus. Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Anzeigehaushalt nur durch die Isolierung einzelner Kostenstellen möglich. Auch verstärken Zweitwohnungen die nur sporadisch genutzt werden und damit nicht ausgelastet sind den Wohnraummangel im Wiehler Stadtgebiet.

Daher fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie hoch waren jeweils die Steuereinnahmen der Zweitwohnungssteuer in den Jahren 2005 bis 2008?
  2. Inwieweit hat die Verwaltung Kenntnis über die Anzahl von Zweitwohnungen bzw. Nebenwohnsitzen im Wiehler Stadtgebiet?
  3. Wie hoch schätzt die Verwaltung das Potential möglicher Steuereinnahmen durch die Zweitwohnungssteuer?
  4. Der Verwaltungsaufwand wurde im Jahre 2008 als sehr groß beschrieben, da einzelne Informationen beim potentiellen Steuerpflichtigen angefordert werden mussten und mehrere Fachbereiche im Rathaus eingebunden waren. Würde sich bei einer potentiellen Wiedereinführung einer Zweitwohnungssteuer etwas am Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Jahr 2008 ändern?