Radeln gegen Einbahnstraße
Warum?
Unsere Altstadt Gassen und kleine Straßen geben nicht nicht die StVO, §5, Absatz 4, Satz 3, 4 und 5 wieder, eine Gefährdung der Radfahrer ist nicht auszuschließen.
Beim Überholen (was auch in einer Einbahnstraße Gegenläufig passiert) muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehen- den, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,50 Meter. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Radfahrer dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
In der Weierbach- und Friedrichstraße beträgt in der Altstadt, die Fahrbahnbreite teilweise nur 3,50 – 4,00 Meter. Natürlich fährt kein Radfahrer direkt am linken/rechten Straßenrand, sondern etwas versetzt. Addiert man Abstand des Rads zum Straßenrand, Fahrradbreite und Mindestabstand, ergibt das ca. 2,30 Meter. Somit bleibt teilweise nur noch 1,20 – 1,50 Meter zum vorbeifahren bzw. zum Ausweichen des Gegenverkehrs.
Pkw sind in der Regel zwischen 1,80 und 2,20 Meter! In der Weierbachstraße ist dann auch ggf. die Außengastronomie des Jushofes gefährdet und so manche Parkgelegenheit dürfte dem Radverkehr weichen müssen.
In der Friedrichstraße kommt noch hinzu, dass hier der RTW Rettungsweg ist und oberen Bereich, die Straße, für den Verkehr der in der Friedrichstraße einbiegt nicht einsehbar ist wenn ein Radfahrer von unten kommt. Somit ist nicht nur die Straßenbreite der Altstadtstraße nicht gegeben, sondern muss auch die zusätzliche Gefahrenlage bei RTW-Einsätzen betrachtet werden.
Islandstraße könnte funktionieren, wenn es Schutzstreifen für Fußgänger gibt die baulich getrennt sind, sonst ist die Gefahr groß, dass die Radfahrer den Fußgängerbereich nehmen.
Die 20 km/h werden bisher in der Illegalität eingehalten und wohl auch kaum in der Zukunft.
Klage auf gegenläufigen Radverkehr in #Einbahnstraße scheitert an zwei Zentimetern:
https://rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/wermelskirchen-klage-auf-radfahren-entgegen-einbahnstrasse-scheitert_aid-57114591?fbclid=IwAR2BMbKEzLEMeXxTS4xE_rhFAWUbu1jj-yr9stQr6DZ5Yo1nl1hU8fC3KQU#successLogin
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