Verfassungsschutz darf AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen
Berlin, 26. Februar 2019. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen. Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. [...]