Klage abgewiesen: Muezzin der DiTib-Moschee in Oer-Erkenschwick darf weiter zum Gebet rufen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Beschwerde eines Ehepaares gegen den Muezzin-Ruf in Oer-Erkenschwick am vergangenen Mittwoch abgewiesen. Die Richterin zog in ihrer Urteilsbegründung Vergleiche zu Kirchengeläut oder Lautsprecherdurchsagen im Wahlkampf. Das Gericht befand, dass die Belastung durch die Lautstärke des Rufs nicht zu groß sei. Eine Revision ist nicht möglich. ? https://bit.ly/2FTLjgQ Das knapp einen Kilometer [...]